Unfall: Alles wichtige zur Schadensregulierung

In Deutschland gibt es pro Jahr rund zwei Millionen Verkehrsunfälle, bei denen es nicht zu Personenschäden, dafür aber zu Sachschäden kommt. An sich ist es immer erfreulich, wenn keine Personen verletzt werden, jedoch können auch Sachschäden am Fahrzeug ausgesprochen ärgerlich sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der bürokratische Aufwand sehr hoch ausfällt. Viele wissen darüber hinaus auch gar nicht, wie eine Schadensregulierung im Detail abläuft und was man dabei beachten sollte. Aus diesem Grund sind im Folgenden alle wichtigen Informationen rund um die Schadensregulierung aufgeführt.

Was sind eigentlich die Aufgaben eines Unfallgutachters?

Die Aufgabenbereiche eines Gutachters sind ausgesprochen vielfältig. So wird beispielsweise ein Unfallgutachter benötigt, wenn es um folgende Tätigkeiten geht:

  • Rekonstruktion des Unfalls
  • Einschätzen der Höhe des Schadens
  • Beweise sichern
  • Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall feststellen
  • letztendliches Gutachten erstellen
  • den entstandenen Schaden feststellen

Die Arbeit des Gutachters beginnt in der Regel mit der Dokumentation der Schäden am Fahrzeug. Dabei ist es wichtig, dass die einzelnen Beschädigungen so genau wie nur möglich festgehalten werden. Danach muss erörtert werden, welche Reparaturen notwendig sind, damit das Fahrzeug wieder fahrbereit und verkehrssicher ist. Unter Umständen kann es hier sein, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, da es sich um einen Totalschaden handelt. Wenn dem so ist, müssen der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt werden.

In welchen Fällen man ein Gutachten vom Profi braucht

Wenn man an einem Unfall beteiligt war, muss der Schaden in der Regel innerhalb von einer Woche der Versicherung gemeldet werden. Ein Gutachten benötigt man, um den entstandenen Schaden feststellen zu lassen – also eigentlich in jedem Fall. Für die Erstellung des Gutachtens hat man verschiedene Möglichkeiten. So kann man entweder eine Werkstatt aufsuchen, die dann letztendlich den Kostenvoranschlag für die Reparatur abgibt, oder aber man beauftragt einen externen Gutachter. Letzteres ist vor allem dann empfehlenswert, wenn man Schadensersatz einfordern möchte. Wenn man keine Schuld am Unfall hat, kann man sich den Gutachter selbst aussuchen. Wenn man also beispielsweise ein Unfallgutachten in Berlin benötigt, sollte man sich an einen entsprechenden Gutachter vor Ort wenden.

Wer muss sich bei einem Fall für die Haftpflichtversicherung um das Gutachten kümmern?

Wie bereits erwähnt kann man einen eigenen Gutachter wählen, wenn man selbst Geschädigter ist. Die Kosten für die Beauftragung des Gutachters müssen dabei von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Ansonsten wird das Gutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Auftrag gegeben. Wenn die Höhe des Schadens offensichtlich weniger als 750 Euro beträgt, ist es nicht erforderlich, dass die gegnerischere Versicherung für die Kosten aufkommt. Wenn das der Fall ist, muss durch den Geschädigten lediglich ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung vorgelegt werden.

Wie sieht es bei einem Kaskoschaden aus?

Bei einem am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden muss man sich an die entsprechende Teil- oder Vollkaskoversicherung wenden. In einem solchen Fall darf die Versicherung selbst ein Gutachten in Auftrag geben, wofür in den meisten Fällen die Kaskoversicherung selbst aufkommt. Wenn man nicht damit einverstanden ist, dass die Versicherung das Gutachten in Auftrag gibt, kann man sich auch selbst um einen Gutachter kümmern. In diesem Fall muss man die Kosten dafür allerdings selbst übernehmen.

Fazit: Was kostet die Beauftragung eines professionellen Gutachters?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Das liegt unter anderem daran, dass die letztendlichen Kosten auch von der Höhe des Schadens abhängen. In der Regel ist es so, dass die Gutachter über entsprechende Tabellen verfügen, in denen feste Beträge für die einzelnen Leistungen festgehalten sind. Es muss aber nicht sein, dass der Gutachter sein Honorar auf Grundlage dieser Tabelle berechnet. Oft ist es auch so, dass die Kosten individuell verhandelt werden. In vielen Fällen ist es so, dass zwischen zehn und 20 Prozent der Nettoschadenshöhe als Grundhonorar verlangt werden.

 

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